Wallboxen mit KfW Förderung online kaufen
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Ladestation Wallbox eMH1
Voraussetzungen für eine KfW Förderung
Der Bund fördert mit dem Förderprogramm – Ladestationen für Elektroautos –Wohngebäude erstmals die Installation von Ladestationen in privaten Wohngebäuden mit 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden nicht nur die Wallboxen, sondern auch die damit verbundenen Kosten gefördert.
Ab dem 24.11.2020 können im KfW Zuschussportal die Anträge gestellt werden. Die Ladevorrichtung muss genau 11kW an Ladeleistung verfügen.
- Ladevorrichtung muss 3-phasig an die Stromversorgung angeschlossen sein und fest verbaut sein
- Es muss sich um einen intelligent und steuerbaren Steuerpunkt handeln
- Ladevorrichtung muss in der Liste förderfähiger Ladestationen gelistet sein
- Um zukünftige technische Entwicklung zu berücksichtigen muss die Ladevorrichtung updatefähig sein (z.B. durch mögliche Anbindung an Smart Meter Gateway)
- Ladevorrichtung darf ausschließlich mit erneuerbarer Energie betrieben werden
Wer kann eine Förderung beantragen?
Außer Privatpersonen haben folgende Zielgruppen ebenfalls eine Antragsberechtigung:
- Bauträger
- Mieter und Vermieter
- Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wohnungsgenossenschaften
und Wohnungsunternehmen
Wie läuft die Antragstellung und Bezuschussung ab?
Diese drei Schritte werden für Ihren Zuschuss benötigt:
1 – Antrag stellen
Auf der Seite KfW-Zuschussportal
können sie den Förderantrag stellen. Nach der Registrierung können Sie den
Zuschuss „Ladestation für E-autos – Wohngebäude“ auswählen. Sie müssen nun
einige Angaben zu Ihrer Person und zu den Ladepunkten die vor Ort errichtet
werden sollen oder gegebenenfalls bereits errichtet worden sind. Bei den
Anschlüssen genügt eine Anzahl, die Art der Ladestation ist dabei nicht nötig.
I.d.R. wird der Antrag am selben Tag bestätigt. Unter „Meine Zuschussanträge“
kann man die Antragsbestätigung im KfW-Zuschussportal einsehen.
2 – Ladestation bestellen und installieren lassen
Die Bestellung und die
Installationsarbeiten dürfen erst nach der Antragsbestätigung in Auftrag
gegeben werden. Sie können die KfW-förderfähigen Ladevorrichtungen direkt bei
uns bestellen. Unsere Ladestationen finden sie direkt bei GREENsystems-Stadtmobiliar unter E-Mobility. Die KfW ist gesetzlich dazu verpflichtet die Zuschussempfänger
eindeutig zu identifizieren - dabei wird ein SCHUFA-Identitäts-Check, das
Postident-Verfahren oder eine Video-Identifikation verwendet. Hierbei
werden keine personenbezogenen Informationen gespeichert, sondern lediglich
abgeglichen.
3 – Nachweise hochladen und Zuschuss erhalten
Sie haben bis zu 9
Monate nach der Antragsbestätigung Zeit Ihre Rechnung im Zuschussportal
einzureichen. Sie können dann im KfW-Zuschussportal die Rechnungen für den
Einbau und die Ladestation separat hochladen. Anschließend ist ein Bestätigen
der Angaben von Ihrer Seite aus nötig. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer
Dokumente, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.